Gesetzliche Rentenversicherung nach SGB VI

Renteneintritt berechnen – Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang

Hier können Sie Ihren Renteneintritt berechnen nach den aktuellen Tabellen des § 35 SGB VI inklusive Abschlägen und Wartezeiten.



Offizieller Rentenbeginn

1. Mai 2030
Regelaltersgrenze erreicht mit 66 Jahren und 10 Monaten

✓ Abschlagsfreie Rente
Voller Rentenanspruch ohne lebenslange Kürzungen nach § 35 SGB VI.

Regelaltersgrenze
66 J. + 10 Mo.
Verbleibende Zeit
Noch 3 Jahre, 6 Monate
Frühester Eintritt
Ab 63 J. (mit Abschlag)

Gesetzliche Staffeltabelle: Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang

In Deutschland wird das reguläre Renteneintrittsalter nach § 235 SGB VI schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben:

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze Anhebung gegenüber 65 Jahren
1958 66 Jahre + 12 Monate
1959 66 Jahre + 2 Monate + 14 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate + 16 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate + 18 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate + 20 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate + 22 Monate
1964 und später 67 Jahre + 24 Monate (Vollendung Rente mit 67)

Vorzeitiger Renteneintritt & Rentenabschläge (§ 77 SGB VI)

1. Abschlag von 0,3 % pro Monat:

Wer nach 35 Beitragsjahren vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt einen lebenslangen Abschlag von 0,3 % pro Monat (3,6 % pro Jahr). Bei maximal 4 Jahren vorzeitigem Bezug beträgt der Abschlag bis zu 14,4 %.

2. Abschlagsfrei nach 45 Jahren:

Wer mindestens 45 Jahre an Pflichtbeiträgen (Arbeit, Kindererziehung, Pflege) nachweist, kann als besonders langjährig Versicherter vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne jeden Abschlag in Rente gehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Renteneintritt

Wann beginnt die Rente im Kalendermonat?

Die Rente beginnt standardmäßig mit dem 1. Tag des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Lebensalters folgt. Wurde eine Person am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente bereits in diesem Monat.

Gibt es noch die „Rente mit 63“ ohne Abzüge?

Die abschlagsfreie Rente mit exakt 63 Jahren galt nur für vor 1953 Geborene. Für spätere Jahrgänge steigt auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren stufenweise auf 65 Jahre an (für ab 1964 Geborene).