Schulrecht & Einschulungsstichtage Deutschland
Einschulung berechnen – Stichtag & Schulstart in Deutschland
Möchten Sie die Einschulung berechnen? Ermitteln Sie sofort das offizielle Einschulungsjahr, Muss- oder Kann-Kind-Status und Stichtage aller 16 Bundesländer.
Berechnungsgrundlage: Vollendung des 6. Lebensjahres
Schulgesetz Bayern (BayEUG Art. 37)
Stichtage zur Einschulung in den 16 Bundesländern im Vergleich
In Deutschland ist das Bildungswesen Föderalismus-Sache. Das bedeutet: Jedes Bundesland definiert im jeweiligen Schulgesetz einen eigenen Einschulungsstichtag. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 6. Lebensjahr vollenden, unterliegen der gesetzlichen Schulpflicht (sogenannte Muss-Kinder).
Definitionen: Muss-Kind, Kann-Kind und Einschulungskorridor
Muss-Kind (Regulär)
Kinder, die vor oder genau am landesspezifischen Stichtag 6 Jahre alt werden. Die Einschulung ist gesetzlich verpflichtend, sofern kein triftiger medizinischer Grund für eine Rückstellung vorliegt.
Kann-Kind (Vorzeitig)
Kinder, die nach dem Stichtag (meist zwischen Stichtag und 31. Dezember) 6 Jahre alt werden. Eltern können einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung stellen.
Einschulungskorridor
In Bayern für Geburten zwischen 1. Juli und 30. September: Nach Beratung mit Schule und Kindergarten entscheiden allein die Eltern, ob das Kind eingeschult oder um 1 Jahr verschoben wird.
Tabelle: Alle Stichtage der 16 deutschen Bundesländer
| Bundesland | Gesetzlicher Stichtag | Sonderregelung / Korridor | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30. Juni | Schrittweise Vorverlegung abgeschlossen | SchG BW § 73 |
| Bayern | 30. September | Einschulungskorridor (01.07. – 30.09.) | BayEUG Art. 37 |
| Berlin | 30. September | Kann-Kind-Antrag bis 31.03. folgend | SchulG Berlin § 42 |
| Brandenburg | 30. September | Schulvisitation & Zurückstellung möglich | BbgSchulG § 37 |
| Bremen & Hamburg | 30. Juni | Vorschulklassen & Kann-Kinder | HmbSG § 42 / BremSchV |
| Hessen | 30. Juni | Kann-Kinder ab 01.07. auf Antrag | HSchG § 56 |
| Niedersachsen | 30. September | Flexibilisierung (01.07. – 30.09.) | NSchG § 64 |
| Nordrhein-Westfalen (NRW) | 30. September | Feste Stichtagsgrenze | SchulG NRW § 35 |
| Rheinland-Pfalz | 31. August | Ausnahmeregelung für August-Geborene | SchG RLP § 58 |
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Häufig gestellte Fragen zur Einschulung (FAQ)
Was passiert, wenn mein Kind genau am Stichtag Geburtstag hat?
Geburtstage am Stichtag selbst zählen gemäß BGB-Fristen (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB) voll zum Stichtagszeitraum. Ein Kind, das am 30. Juni in einem Land mit Stichtag 30. Juni 6 Jahre alt wird, ist somit ein reguläres Muss-Kind.
Kann ein Muss-Kind von der Schule zurückgestellt werden?
Ja, eine Zurückstellung um ein Schuljahr ist in fast allen Bundesländern aus erheblichen gesundheitlichen, körperlichen oder kognitiven Entwicklungsverzögerungen möglich. Hierfür ist ein schulärztliches Gutachten der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erforderlich.
Wie funktioniert der bayerische Einschulungskorridor?
In Bayern gilt für Kinder mit Geburtstag zwischen dem 1. Juli und dem 30. September ein Entscheidungsrecht der Eltern. Nach Durchlaufen des regulären Anmeldeverfahrens und der schulischen Beratung können die Eltern der Schule schriftlich mitteilen, dass das Kind erst im Folgejahr eingeschult werden soll.