Schulrecht & Einschulungsstichtage Deutschland

Einschulung berechnen – Stichtag & Schulstart in Deutschland

Möchten Sie die Einschulung berechnen? Ermitteln Sie sofort das offizielle Einschulungsjahr, Muss- oder Kann-Kind-Status und Stichtage aller 16 Bundesländer.




Berechnungsgrundlage: Vollendung des 6. Lebensjahres




Schulgesetz Bayern (BayEUG Art. 37)

Offizieller Schulstart

Herbst 2026
Reguläre Einschulung zum Schuljahr 2026/2027.

Einschulungskorridor (Bayern)
Eltern können nach Beratung frei über die Einschulung 2026 oder 2027 entscheiden.

Alter bei Einschulung
6 Jahre, 1 Monat
Landes-Stichtag
30. September 2026
Untersuchung (SEU)
Frühjahr 2026
Countdown zum Start
in 340 Tagen

Praxis-Tipp für Eltern: Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst findet in der Regel 6 bis 12 Monate vor der eigentlichen Einschulung statt.

Stichtage zur Einschulung in den 16 Bundesländern im Vergleich

In Deutschland ist das Bildungswesen Föderalismus-Sache. Das bedeutet: Jedes Bundesland definiert im jeweiligen Schulgesetz einen eigenen Einschulungsstichtag. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 6. Lebensjahr vollenden, unterliegen der gesetzlichen Schulpflicht (sogenannte Muss-Kinder).

Infografik Stichtage zur Einschulung in den 16 Bundesländern mit Kann- und Muss-Kind-Regelung

Definitionen: Muss-Kind, Kann-Kind und Einschulungskorridor

Rechtspflicht

Muss-Kind (Regulär)

Kinder, die vor oder genau am landesspezifischen Stichtag 6 Jahre alt werden. Die Einschulung ist gesetzlich verpflichtend, sofern kein triftiger medizinischer Grund für eine Rückstellung vorliegt.

Auf Elternantrag

Kann-Kind (Vorzeitig)

Kinder, die nach dem Stichtag (meist zwischen Stichtag und 31. Dezember) 6 Jahre alt werden. Eltern können einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung stellen.

Bayern & Niedersachsen

Einschulungskorridor

In Bayern für Geburten zwischen 1. Juli und 30. September: Nach Beratung mit Schule und Kindergarten entscheiden allein die Eltern, ob das Kind eingeschult oder um 1 Jahr verschoben wird.

Tabelle: Alle Stichtage der 16 deutschen Bundesländer

Bundesland Gesetzlicher Stichtag Sonderregelung / Korridor Rechtsgrundlage
Baden-Württemberg 30. Juni Schrittweise Vorverlegung abgeschlossen SchG BW § 73
Bayern 30. September Einschulungskorridor (01.07. – 30.09.) BayEUG Art. 37
Berlin 30. September Kann-Kind-Antrag bis 31.03. folgend SchulG Berlin § 42
Brandenburg 30. September Schulvisitation & Zurückstellung möglich BbgSchulG § 37
Bremen & Hamburg 30. Juni Vorschulklassen & Kann-Kinder HmbSG § 42 / BremSchV
Hessen 30. Juni Kann-Kinder ab 01.07. auf Antrag HSchG § 56
Niedersachsen 30. September Flexibilisierung (01.07. – 30.09.) NSchG § 64
Nordrhein-Westfalen (NRW) 30. September Feste Stichtagsgrenze SchulG NRW § 35
Rheinland-Pfalz 31. August Ausnahmeregelung für August-Geborene SchG RLP § 58

Häufig gestellte Fragen zur Einschulung (FAQ)

Was passiert, wenn mein Kind genau am Stichtag Geburtstag hat?

Geburtstage am Stichtag selbst zählen gemäß BGB-Fristen (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB) voll zum Stichtagszeitraum. Ein Kind, das am 30. Juni in einem Land mit Stichtag 30. Juni 6 Jahre alt wird, ist somit ein reguläres Muss-Kind.

Kann ein Muss-Kind von der Schule zurückgestellt werden?

Ja, eine Zurückstellung um ein Schuljahr ist in fast allen Bundesländern aus erheblichen gesundheitlichen, körperlichen oder kognitiven Entwicklungsverzögerungen möglich. Hierfür ist ein schulärztliches Gutachten der Schuleingangsuntersuchung (SEU) erforderlich.

Wie funktioniert der bayerische Einschulungskorridor?

In Bayern gilt für Kinder mit Geburtstag zwischen dem 1. Juli und dem 30. September ein Entscheidungsrecht der Eltern. Nach Durchlaufen des regulären Anmeldeverfahrens und der schulischen Beratung können die Eltern der Schule schriftlich mitteilen, dass das Kind erst im Folgejahr eingeschult werden soll.